Allgemeine Geschäftsbedingungen
NTUITY

  1. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich, Form
    1. Vertragspartner, Geltungsbereich neoom group germany GmbH (im Folgenden auch kurz „neoom“ genannt) ist eine im Handelsregister B des Amtsgerichts München zu HRB 266045 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Forstinning und der Geschäftsanschrift Römerstraße 7, 85661 Forstinning, Deutschland. NTUITY ist eine Marke der neoom group gmbh, FN 421620 f, Industriestraße 6, 4240 Freistadt, Österreich. NTUITY ist die Internet of Energy Plattform für intuitive, dezentrale und vorausschauende Energie-Automation (im Folgenden auch kurz „Plattform“ oder „Software“ oder allgemein „NTUITY“ genannt). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der neoom mit Ihren Vertragspartnern („Kunden“) hinsichtlich des Vertragsgegenstands nach Ziffer 2 und der damit verbundenen Bereitstellung der Software und sonstiger Leistungen durch neoom. Ausdrücklich festgehalten wird, dass nur Leistungen von neoom im Zusammenhang mit NTUITY Gegenstand dieser AGB sind. Die AGB  gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Kunde nutzt die Software entweder selbst oder stellt die Software in weiterer Folge gegebenenfalls einem Endkunden zur Verfügung. Das Vertragsverhältnis mit dem Endkunden kommt zwischen dem Kunden und dem Endkunden, mangels anderweitiger Vereinbarung aber nicht mit neoom selbst zustande.
    2. Abrufbarkeit und Geltung der AGB von neoom Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB, die der Kunde auch nochmals auf neoom’s Website abrufen kann. Die AGB gelten in jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass neoom in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB steht zum Download auf der Website unter ntuity.io/agb zur Verfügung und wird auf Anfrage auch zugesandt.
    3. Abweichende Bedingungen des Kunden neoom’s AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als neoom ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn neoom in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
    4. Abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. neoom’s schriftliche Bestätigung maßgebend.
    5. Form von Erklärungen Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt bzw. Kündigung oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
    6. Geltung gesetzlicher Bestimmungen Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software im Unternehmen des Kunden beziehungsweise durch dessen Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern von neoom bzw. des Providers.
    2. neoom stellt die Software NTUITY als webbasierte Lösung bereit. Die Software und die darin enthaltenen Bestandteile können mit den aktuellen Standardbrowsern (insbesondere Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox) genutzt werden. Von neoom wird für die Verwendung von NTUITY der Browser „Google Chrome“ empfohlen.
    3. Dem Kunden werden die zur Nutzung der Software erforderlichen Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) übermittelt oder er kann diese im Rahmen der Bestellung selbst wählen. Die Zugangsdaten dürfen vom Kunden nur an die vereinbarten Nutzer weitergegeben werden. Im Übrigen sind sie sicher zu verwahren und geheim zu halten.
    4. Von neoom werden auch Open Source Software-Tools eingesetzt.
    5. Die Bestimmungen der Creative Commons Lizenz und die Bestimmungen der Open Data Commons Open Database License werden durch die Bestimmungen dieser AGB im Falle von Widersprüchlichkeiten nicht eingeschränkt. Hinsichtlich der verwendeten Open-Source-Teile in der Software gelten die Gewährleistungs-, und Haftungsbeschränkungen der jeweils genannten Lizenzbestimmungen.
  3. Vertragsschluss
    1. Präsentation und Bewerbung durch neoom neoom’s Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn neoom dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B.: Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen neoom sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
    2. Angebot des Kunden Die Bestellung der Software durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Kunde kann die Software per E-Mail, telefonisch oder direkt auf der Plattform bestellen. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist neoom berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei neoom anzunehmen.
    3. Annahme durch neoom Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Bereitstellung der Software an den Kunden erklärt werden.
    4. Vertragsinhalt Der Inhalt der von neoom herausgegebenen Prospekte, Werbeaussagen etc. wird nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass neoom ausdrücklich darauf Bezug genommen hat.
  4. Bereitstellungszeit, Vorbehalt der Selbstbelieferung
    1. Bereitstellungszeit Der Bereitstellungszeitpunkt wird individuell vereinbart bzw. von neoom bei Annahme der Bestellung angegeben. Mangels anderer vertraglicher Vereinbarung hat neoom seine vertraglichen Leistungen nicht später als 60 Kalendertage nach Vertragsabschluss bereitzustellen, sofern die erforderliche Hardware beim Kunden ordnungsgemäß eingerichtet wurde.
    2. Verzug Der Eintritt von neoom’s Verzug mit ihrer Leistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
  5. Leistungsumfang, Software, Speicherplatz
    1. Leistungsumfang Bei Vertragsabschluss kann der Kunde hinsichtlich des Leistungsangebots von neoom in Bezug auf die Software zwischen Angeboten unterschiedlichen Umfangs wählen. Die Angebote sind auf der Website ersichtlich. Der Umfang und die Kosten bestimmen sich nach dem jeweils vom Kunden gewählten Angebot.
    2. Geschuldete Softwareversion neoom gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.
    3. Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit neoom gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem im Rahmen des Vertragsschlusses gewählten Angebot.
    4. Aktualisierung und Weiterentwicklung der Software neoom kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. neoom wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
    5. Anpassung der Software auf individuelle Bedürfnisse des Kunden Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet neoom nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart.
    6. Wartung neoom ist berechtigt, jederzeit technisch notwendige Änderungen und unaufschiebbare Wartungsarbeiten an der Software vorzunehmen und den Betrieb dieser für die Durchführung von Änderungen im erforderlichen Umfang einzuschränken oder kurzfristig einzustellen.
    7. neoom wird sich bemühen, bei der Durchführung von Änderungen eine Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit vom Nutzer zum Zeitpunkt der Änderung der genutzten Software zu erreichen.
    8. neoom wird sich bemühen, Änderungen am System nicht zu Zeiten hoher Auslastung durchzuführen.
    9. Von neoom bereitgestellter Speicherplatz neoom stellt dem Kunden – soweit dies vereinbart ist – zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung. neoom sorgt für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software. Der Kunde gewährleistet, dass im Zuge der Nutzung dieses Speicherplatzes keine Rechte Dritter verletzt werden, bzw. gibt diese Verpflichtung entsprechend an seine Kunden weiter.
    10.  Verantwortlichkeit für Sicherung der Daten neoom wird dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Daten Backups vornehmen. neoom trifft jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
    11. Daten des Kunden Sämtliche Daten des Kunden werden von neoom für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Eingang der Kündigung des Vertragsverhältnisses für den Kunden aufbewahrt und zum Abruf bereitgehalten, wobei kein bestimmtes Dateiformat durch neoom zugesagt wird. Nach Ablauf von drei Monaten nach Eingang der Kündigung ist neoom zur Löschung der Daten berechtigt, sofern der Kunde im Kündigungsschreiben auf den dreimonatigen Zeitraum der Aufbewahrung samt Bereithaltung zum Abruf und der danach möglichen Löschung hingewiesen wurde. Von diesen Regelungen sind personenbezogene Daten ausgenommen. Bei diesen gelten ausschließlich die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung sind Daten, für die eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht (beispielsweise steuer- oder handelsrechtliche Vorgaben).
  6. Nutzungsumfang und Nutzungsrechtseinräumung
    1. Keine physische Überlassung von Software Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
    2. Nutzer, Unterlizenzen Der Kunde ist berechtigt, die Software zum eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebs innerhalb der EU/des EWR (nachfolgend „Vertragsgebiet“) zu nutzen.
    3. Der Kunde ist dazu berechtigt, auf die Software per Internetbrowser zuzugreifen oder, soweit zusätzlich eine App angeboten und überlassen wird, diese Client-Komponente der Software den berechtigten Nutzern zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Nutzungsrechte sind auf die berechtigten Nutzer begrenzt (Named-User-Konzept). Die berechtigten Nutzer dürfen die Software durch Aufruf der webbasierten Software ablaufen lassen und durch Zugriff über die dafür vorgesehenen Nutzer- oder Applikations-Schnittstellen nutzen, im Übrigen aber nicht vervielfältigen. Die Nutzung der Software außerhalb des Vertragsgebiets ist untersagt. neoom räumt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, die gelieferte Software ausschließlich für den mit dem Kunden vereinbarten Zweck zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist das Nutzungsrecht zeitlich unbefristet. Der Kunde ist nicht befugt, die ausgelieferte Software ganz oder teilweise zu reproduzieren, zu ändern, zu ergänzen, zu kompilieren oder zurückzukompilieren. Ausgenommen hiervon sind Kopien zu Archivierungs-, Sicherungs- oder zu von neoom ausdrücklich schriftlich gestatteten Zwecken. Alle Kopien müssen dieselben Urheberrechtshinweise wie die Originale enthalten.
    4. „Nutzen“ im Sinne dieses Vertrags ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen in den Arbeitsspeicher oder Speichern der Cloud-Lösung zum Zwecke ihrer Ausführung auf dem Server des Cloud-Anbieters und/oder für die dem Kunden überlassene Software auf dessen Hardware.
    5. Soweit dem Kunden Programme im Rahmen der webbasierten Software zugänglich gemacht werden, sind Änderungen der Programme sowie Fehlerkorrekturen in dem Umfang zulässig, wie sie zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Programme notwendig sind. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist eine teilweise Übersetzung zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit einem überlassenen Computerprogramm oder mit anderen Computerprogrammen unter den in § 69e UrhG angegebenen Beschränkungen.
    6. Der Kunde ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen (zum Beispiel zum Zweck des Weitervertriebs an Endkunden) nicht berechtigt, die in Ziffer 6.2.1 bis 6.2.4 eingeräumten Rechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen. Der Kunde verpflichtet sich, die Software – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch neoom Dritten nicht zugänglich zu machen, zu vermieten oder diesen die Nutzung für deren eigene Zwecke sonst zu gestatten oder gar selbst als Service Provider gegenüber Dritten aufzutreten. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens des Kunden. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Kunden oder andere Personen, solange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Cloud-Lösung für Zwecke des Kunden bei diesem aufhalten. Bei Weitergabe der Rechts an Dritte (z.B. aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung mit neoom), hat der Kunde dem Dritten die ihm in diesen Bedingungen auferlegten Verpflichtungen wiederum aufzuerlegen.
    7. Unbeschadet der gemäß Ziffer 6.2 eingeräumten Nutzungsrechte behält neoom alle Rechte an der Software der Cloud-Lösung.
  7. Support
    1. neoom richtet für Kunden für Anfragen zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website von neoom angegebene Support-Hotline zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden.
  8. Service Level Agreement; Störungsbehebung
    1. Bedeutung des SLA Durch das Service Level Agreement (nachfolgend „SLA“) wird neoom’s Leistungspflicht im Rahmen der Bereitstellung der Anwendung konkretisiert. Alle Leistungsangaben in diesem Vertrag beziehen sich auf die Verfügbarkeit der neoom zu betreibenden Systemumgebung. Als maßgeblicher Punkt für die Beurteilung der Verfügbarkeit gilt der Ausgang von neoom’s Rechenzentrum oder neoom’s entsprechenden Subunternehmers. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zu Ihnen und/oder Endkunden selbst bleiben außer Betracht.
    2. Gewährleistete Verfügbarkeit, Umfang der Verfügbarkeit Innerhalb der vereinbarten Verfügbarkeit gewährleistet neoom eine tatsächliche Verfügbarkeit von 95 %, berechnet auf der Grundlage der vereinbarten Verfügbarkeit in Bezug zum Kalendermonat. Die Anwendung ist verfügbar, wenn es in dem jeweiligen Zeitraum entsprechend dem dazu vereinbarten prozentualen Anteil erreichbar war und dergestalt genutzt werden konnte, dass bei webbasierten Applikationen die entsprechende Webseite am Übergabepunkt erreichbar, bei clientbasierten Applikationen der entsprechende Webserver mittels der Client-Software am Übergabepunkt erreichbar war. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Anwendung. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von neoom bzw. des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.
    3. neoom ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Wartungen an der Software (insbesondere durch das Einspielen von Updates, der Wartung von Datenbanken, und dem Beseitigen von Fehlern) vorzunehmen. Durch die Wartungsarbeiten wird die Verfügbarkeit der Software beeinträchtigt. Diese Wartungsarbeiten können auch zu einem vollständigen Ausfall der Software führen. Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Software aufgrund von Wartungsarbeiten berechtigen den Vertragspartner nicht, eine Minderung seiner Leistungspflicht oder eine Pönale geltend zu machen.
    4. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten neoom nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind:
      1. allgemein angekündigte Wartungs- oder sonstige Leistungen (Updates, Patches, Bugfixes), durch die die Verfügbarkeit verhindert wird;
      2. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Anwendung sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
      3. unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von neoom zur Leistungserbringung verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse, etc.);
      4. Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit neoom die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;
      5. Ausfallzeiten für das Einspielen von unmittelbar notwendigen Security Patches;
      6. Ausfallzeiten, die durch Dritte, bzw. nicht neoom zurechenbare Personen verursacht werden.
    5. Meldung bei Störungen Der Kunde hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Anwendung unverzüglich an die entsprechenden Kontaktdaten gemäß Ziffer 7 zu melden. Bei unterlassen dieser Mitwirkung gilt – soweit anwendbar – § 536c BGB entsprechend. Eine Störungsmeldung und -behebung ist zu den in dieser Ziffer genannten Servicezeiten gewährleistet.
  9. Pflichten des Kunden
    1. Sicherung der Zugangsdaten durch den Kunden Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist neoom unverzüglich mitzuteilen.
    2. neoom ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Der Kunde wird hierüber informiert und erhält die Aufforderung, die Log-In Daten entsprechend zu ändern. Die Zugangsdaten können von dem Kunden jederzeit selbst geändert werden. neoom übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung der Zugangsdaten durch den Kunden.
    3. Verbot missbräuchlicher Nutzung und Vertraulichkeit Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte und/oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Plattform nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Im Falle des Zuwiderhandelns, einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden behält sich neoom – nach ggf. erforderlicher Abmahnung – die außerordentliche sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
    4. Pflichten des Kunden hinsichtlich des ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatzes Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
    5. Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (zB Virenschutzprogramme) einsetzen.
  10. Gewährleistung
    1. Anwendung der Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatzes gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
    2. Pflicht zur Anzeige von Mängeln durch Kunden Der Kunde hat neoom jegliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
    3. Recht zur Nachbesserung bei Mängeln Im Falle von erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist neoom zur Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet.
    4. Mitwirkung des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, neoom nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Mängeln zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.
    5. Unerhebliche Minderungen, verschuldensunabhängige Haftung Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.
    6. Keine Haftung für vom Kunden herbeigeführte Mängel neoom übernimmt keine Haftung für Mängel, die durch den Kunden und / oder Endkunden verursacht sind, wie insbesondere jedoch nicht ausschließlich in Bezug auf dessen Hardware oder Internetverbindung.
    7. Keine Gewährleistung bei Einsatz unter abweichenden Einsatzbedingungen Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Cloud-Lösung vorgesehenen und in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
  11. Rechtsmängel, Freistellung
    1. Keine Verletzung Rechte Dritter, Freistellung neoom gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. neoom wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird neoom unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
    2. Abgelegte Inhalte und Daten des Kunden, Freistellung durch Kunde Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern von neoom abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch neoom, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird neoom von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
  12. Haftung
    1. Unbeschränkte Haftung durch neoom Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    2. Beschränkte Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziffer 12.1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
    3. Ausnahme von Haftungsbeschränkung Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.
    4. Anwendung der Haftungsregeln zugunsten bestimmter Personen Ziffer 12 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
  13. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
    1. Zahlung des Entgelts für die Bereitstellung der Software Mangels anderweitiger Vereinbarung hat der Kunde den vereinbarten Preis für die Bereitstellung der Software monatlich an neoom zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die genannten Preise für die Bereitstellung der Software sind in EURO angegeben und gelten exklusive zusätzlicher Kosten, wie insbesondere Beratungskosten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.
    2. Exklusive zusätzliche Kosten Die „exklusiven zusätzlichen Kosten“ werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Festgehalten wird, dass ein außerordentlicher Service, oder ein außerordentlicher Support auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden erfolgt und gesondert je nach Aufwand berechnet wird. Unter einem außerordentlichen Service/einem außerordentlichen Support versteht man insbesondere folgende Leistungen:
      • Kundenspezifisches Branding
      • Vor Ort bzw. online Konfiguration der NTUITY Software, sofern dies nicht durch den Kunden umgesetzt werden kann
      • Technischer Support außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag – Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr)
      • Schulungen vor Ort bzw. online
      • Sonstige spezifische Beratungsleistungen
    3. Kosten bei Außeneinsätzen Bei Außeneinsätzen werden Personalkosten, Fahrtkosten, Produkte und Materialien nach dem tatsächlichen Aufwand zu den aktuellen Stundensätzen und Preisen verrechnet. Bei Aufwandsangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen für Außeneinsätze handelt es sich um unverbindliche Schätzungen. neoom behält sich auch die Vereinbarung von Pauschalen vor.
    4. Preisliste und Höhe der zu verrechnenden Preise Verrechnet werden die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Es gelten die mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen gemäß der jeweils anwendbaren Preisliste. Die Preisliste wurde vor Vertragsabschluss dem Kunden ausgehändigt und liegt den gegenständlichen AGB zu Grunde.
    5. Fälligkeit von Rechnungen Die von neoom gestellten Rechnungen für exklusive zusätzliche Leistungen sind 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung und Leistungserbringung, Rechnungen mit denen die Bereitstellung der Software abgerechnet werden (Ziffer 13.1) sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug und spesenfrei fällig, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wird (NTUITY pre-paid und post-paid Modelle).
    6. Rechtzeitige Zahlung Erfüllung durch Überweisung des Zahlbetrages tritt erst zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Betrag auf dem Konto von neoom gutgeschrieben ist und sie den Betrag endgültig zur freien Verfügung erhält. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von neoom. Schuldbefreiende Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
    7. Vereinbarung von Vorkasse für exklusive zusätzliche Leistungen neoom ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt neoom spätestens mit der Auftragsbestätigung.
  14. Vertragslaufzeit und Beendigung
    1. Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages über die Bereitstellung von Software Der Vertrag über die Bereitstellung von Software tritt am zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
    2. Kündigungsfrist Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit fristlos gekündigt werden. Der Vertrag kann von neoom mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
    3.  Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund Das Recht zur fristlosen Kündigung der neoom aus wichtigen Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.Ein wichtiger Grund liegt für neoom insbesondere in folgenden Fällen vor:
      • Der Kunde ist für mehr als zwei Monate mit der Entrichtung der Vergütung nach Ziffer … oder eines nicht unerheblichen Teils dieser Vergütung in Verzug.
      • Der Kunde überschreitet die in Ziffer 6 festgelegten Nutzungsrechte. Das gilt insbesondere, wenn er die Software unbefugt einem Dritten überlässt und/oder diesem gegenüber als Provider agiert.
      • Änderungen der Software führen zu erheblichen Nachteilen für den Kunden.
      • Der Kunde verstößt gegen die in Ziffer 16 aufgeführte Geheimhaltungspflicht.
      Ein Kündigungsrecht nach den vorstehenden Spiegelstrichen steht neoom ohne Abmahnung unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nur zu, wenn das Verhalten zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust in die Vertragstreue des Kunden geführt hat.
    4. Rückübertragung von Daten nach Beendigung neoom wird dem Kunden auf dessen Kosten nach Beendigung des Vertrags angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen. Es gilt Punkt 5.9.
  15. Datenschutz
    1. Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Der Kunde wird insbesondere darauf achten, ob er für die Übermittlung von Daten die Einwilligung bei den betroffenen Personen einholen muss, und sie erforderlichenfalls einholen.
    2. Die Rechte des Kunden als betroffene Person, die verarbeiteten Datenkategorien, die Bearbeitungszwecke und die Rechtfertigungsgründe werden in der Datenschutzerklärung von neoom erläutert. Die Datenschutzerklärung ist in ihrer aktuellen Version jederzeit auf der Website von neoom unter https://ntuity.io/de/datenschutz/ abrufbar.
  16. Geheimhaltung
    1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei,(i) die als vertraulich gekennzeichnet werden oder in vergleichbarer Weise gekennzeichnet sind oder (ii) die bei mündlicher oder visueller Übermittlung als vertraulich bezeichnet worden sind und innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der Übermittlung in schriftlicher Form zusammengefasst und als „vertraulich“ gekennzeichnet übermittelt werden, oder (iii) die von einer Partei bei Gelegenheit einer Besichtigung des Unternehmens der anderen Partei, oder eines mit der anderen Partei verbundenen Unternehmens empfangen wurden und als vertraulich bezeichnet wurden, oder (iv) deren Vertraulichkeit sich aus der Natur der Sache ergibt, die nicht allgemein bekannt sind und an deren Nichtverbreitung die jeweils offenlegende Partei aus Sicht eines objektiven Empfängers, der unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Art der Information, die konkreten Umstände und die Art und Weise ihrer Offenlegung in die Beurteilung einstellt, ein berechtigtes Interesse hat (im Folgenden: „vertrauliche Informationen„), dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
    2. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Klausel, wenn sie
      • im Zeitpunkt ihrer Offenlegung gegenüber der Empfangenden Partei gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die Empfangende Partei);
      • sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der Empfangenden Partei befunden hatten, bevor die Empfangende Partei sie von der Offenlegenden Partei erhielt;
      • die Empfangende Partei von einem Dritten erhalten hat, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen
    3. Die Verpflichtungen nach dieser Klausel überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
  17. AbtretungsverbotDie Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch neoom zulässig.
  18. Gegenrechte
    1. Aufrechnung Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von neoom aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von neoom auch berechtigt, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht.
    2. Zurückbehaltungsrecht Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.
  19. Sonstige Haftung
    1. Haftung nach gesetzlichen Vorschriften, wenn nicht anders bestimmt Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet neoom bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Haftungsbegrenzung Auf Schadensersatz haftet neoom – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B.: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für
      • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist neoom’s Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
      • neoom übernimmt keine Haftung für entgangene Gewinne.
      • Haftung für und gegenüber anderen Personen
      • Die sich aus Ziffer 19.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden neoom nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht bei Arglist oder einer von neoom übernommenen Garantie und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  20. Änderungen
    1. Änderung von Leistungen neoom behält sich vor die AGB im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Software zu ändern bzw. eine abweichende Leistung zu offerieren, wenn neoom ein berechtigtes Interesse hieran hat und dies für den Kunden zumutbar ist. Insbesondere in folgenden Fällen ist neoom zur Änderung oder abweichenden Leistung berechtigt:
      • Soweit neoom verpflichtet ist einen Gleichlauf der von neoom angebotenen Anwendung mit den hierauf anzuwendenden gesetzlichen Normen herzustellen, insbesondere bei einer geänderten Rechtslage;
      • Soweit eine Änderung oder Abweichung von der Leistung erforderlich ist, um einem Gerichtsurteil, das gegen neoom erging, oder einer Entscheidung durch eine Behörde nachzukommen;
      • Soweit die Änderung jeweils erforderlich ist, damit Sicherheitslücken geschlossen werden können;
      • Die Änderung ist für den Kunden lediglich von Vorteil; oder
      • Es handelt sich bei der Änderung lediglich um eine solche prozessualer oder technischer Natur, ohne dass hierdurch wesentliche Auswirkungen für den Kunden bestehen.
      Nimmt neoom Änderungen vor, die nur von unwesentlichem Einfluss auf die Funktionalität der Software sind, handelt es sich dabei nicht um eine Leistungsänderung im Sinne dieser Ziffer. Insbesondere graphische Änderungen oder geändert angeordnete Funktionen fallen hierunter.
    2. Änderungen bzw. Anpassungen der AGB neoom ist jederzeit befugt diese AGB zu ändern, wenn neoom hieran ein berechtigtes Interesse hat, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. neoom benachrichtigt den Kunden rechtzeitig über Änderungen der AGB per E-Mail. Sofern der Kunde den neuen AGB nicht binnen 14 Tagen nach Zugang von neoom’s Benachrichtigung beim Kunden widerspricht, gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen. Auf diese Rechtsfolge, d.h. auf die Bedeutung des Widerspruchsrechts, und auf das Widerspruchsrecht selbst, wird neoom den Kunden in der E-Mail hinweisen.
    3. Zudem behält sich neoom vor die AGB in folgenden Fällen zu ändern:
      • Die Änderung bringt für den Kunden lediglich Vorteile;
      • Die Änderungen sind ausschließlich aufgrund technischer oder prozessualer Anforderung bedingt, es sei denn dies wirkt sich für den Kunden wesentlich aus;
      • neoom nimmt die Änderung vor, um einem Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachzukommen, das bzw. die sich gegen neoom richtet;
      • Soweit neoom weitere, vollkommen neue Leistungen integriert, wodurch eine Leistungsbeschreibung in den AGB erforderlich ist; es sei denn hierdurch wird das bisherige Vertragsverhältnis nachteilig verändert.
    4. Über jegliche Änderungen wird neoom den Kunden rechtzeitig per E-Mail informieren und ihn auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs kann das Vertragsverhältnis sowohl durch neoom als auch durch den Kunden beendet werden.
  21. Keine Änderung Ihres Kündigungsrechts
    1. Das Recht des Kunden zur Kündigung des Vertrages mit neoom wird durch etwaige Änderungen der Leistungen oder AGB nicht berührt.
  22. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
    1. Rechtswahl Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Erfüllungsort Mangels anderweitiger Vereinbarung ist Erfüllungsort, insbesondere für die Leistungserbringung durch neoom und die Zahlung durch den Kunden, der Sitz von neoom in Forstinning, Deutschland.
    3. Gerichtsstand Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Forstinning, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. neoom ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
    4. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt.
    Stand: November 2021