Allgemeine Geschäftsbedingungen
NTUITY

  1. Präambel
    1. neoom switzerland ag (im Folgenden auch kurz „neoom“ genannt) ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit dem Sitz in Zürich und der Geschäftsanschrift Max-Högger-Strasse 2 in 8048 Zürich und der UID CHE-293.515.184.
    2. NTUITY ist eine Marke der neoom group gmbh. NTUITY ist die Internet of Energy Plattform für intuitive, dezentrale und vorausschauende Energie-Automation (im Folgenden auch kurz „Plattform“ oder „Software“ oder allgemein „NTUITY“ genannt).
    3. neoom stellt die Software ihren Kunden (im Folgenden auch „Vertragspartner“ genannt) auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“ genannt) zur Verfügung. Die Vertragspartner stellen die Software in weiterer Folge dem jeweiligen Endkunden zur Verfügung. Das Vertragsverhältnis mit dem Endkunden kommt zwischen dem Vertragspartner und dem Endkunden zustande.
  2. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
    1. Alle Leistungen von neoom im Zusammenhang mit NTUITY erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung. Ausdrücklich festgehalten wird, dass nur Leistungen von neoom im Zusammenhang mit NTUITY Gegenstand dieser AGB sind. AGB oder Formblätter des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.
    2. Es wird festgehalten, dass neoom grundsätzlich Geschäftsbeziehungen nur mit Unternehmern oder Unternehmen eingeht. Die Geltung dieser AGB für Verbraucher ist somit ausgeschlossen.
    3. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift, insbesondere auf Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten oder sonstigen Geschäftspapieren von neoom, dass er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist. Die AGB stehen, ungeachtet einer bereits erfolgten Übergabe, jederzeit zum Download auf der Website unter ntuity.io/agb zur Verfügung und werden auf Anfrage auch zugesandt.
    4. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
    5. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von neoom ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Im Übrigen gelten abweichende oder ergänzende Regelungen nur für das jeweilige Rechtsgeschäft und nicht für Folgegeschäfte.
    6. Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software im Unternehmen des Vertragspartners beziehungsweise durch dessen Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern von neoom bzw. des Providers.
    7. neoom stellt die Software NTUITY als webbasierte Lösung bereit. Die Software und die darin enthaltenen Bestandteile können mit den aktuellen Standardbrowsern (insbesondere Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox) genutzt werden. Von neoom wird für die Verwendung von NTUITY der Browser „Google Chrome“ empfohlen.
    8. Dem Vertragspartner werden die zur Nutzung der Software erforderlichen Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) übermittelt oder er kann diese im Rahmen der Bestellung selbst wählen. Die Zugangsdaten dürfen vom Vertragspartner nur an die vereinbarten Nutzer weitergegeben werden. Im Übrigen sind sie sicher zu verwahren und geheim zu halten.
  3. Auftragserteilung, Vertragsabschluss
    1. Der Vertragspartner bestellt die Software per E-Mail, telefonisch oder direkt auf der Plattform. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung von neoom als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. Die Angebotsannahme durch den Vertragspartner erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Etwaige vor Vertragsabschluss getroffene mündliche Abreden zwischen neoom und dem Vertragspartner gelten mit Vertragsabschluss als aufgehoben.
    2. Die Darstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen auf der Homepage, in Prospekten etc. stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine Aufforderung zur Stellung eines Angebotes. Der Inhalt der von neoom verteilten Prospekte, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass neoom ausdrücklich darauf Bezug genommen hat.
    3. Angebote und sonstige Erklärungen von neoom sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Befristungen von Angeboten durch den Vertragspartner gelten als nicht beigesetzt.
  4. Leistungsumfang und Leistungsfristen
    1. Bei Vertragsabschluss kann der Vertragspartner hinsichtlich des Leistungsangebots von neoom in Bezug auf die Software zwischen Angeboten unterschiedlichen Umfangs wählen. Die Angebote sind auf der Website ersichtlich. Der Umfang und die Kosten bestimmen sich nach dem jeweils vom Vertragspartner gewählten Angebot. Nebenverpflichtungen zur Leistung bestehen für neoom nur nach schriftlicher Vereinbarung.
    2. Neoom behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Inhalt der Software abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus technischen Gründen, insbesondere, im Falle einer geänderten Schnittstellendefinition, erforderlich ist.
    3. Die von neoom angegebenen Leistungstermine sind unverbindlich, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Mangels anderer vertraglicher Vereinbarung hat neoom die Leistungen ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls aber nicht später als 60 Tage nach Vertragsabschluss bereitzustellen. Im Falle einer Lieferverzögerung aus der Sphäre von neoom ist der Vertragspartner nur berechtigt, neoom schriftlich eine angemessene, mindestens aber vier Wochen dauernde, Frist zu setzen, nach deren Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Zum Rücktritt vom gesamten Vertrag ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die teilweise Erfüllung für ihn nicht von Interesse ist. Ein Verschulden von neoom wird beim Vorliegen des Verzuges nicht vermutet und ist vom Vertragspartner zu beweisen.
  5. Leistungsumfang, Software, Speicherplatz
    1. Bei Vertragsabschluss kann der Vertragspartner hinsichtlich des Leistungsangebots von neoom in Bezug auf die Software zwischen Angeboten unterschiedlichen Umfangs wählen. Die Angebote sind auf der Website ersichtlich. Der Umfang und die Kosten bestimmen sich nach dem jeweils vom Vertragspartner gewählten Angebot.
    2. neoom gewährt dem Vertragspartner die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.
    3. neoom gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem im Rahmen des Vertragsschlusses gewählten Angebot.
    4. neoom kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. neoom wird dabei die berechtigten Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigen.
    5. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Vertragspartners schuldet neoom nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart.
    6. neoom ist berechtigt, jederzeit technisch notwendige Änderungen und unaufschiebbare Wartungsarbeiten an der Software vorzunehmen und den Betrieb dieser für die Durchführung von Änderungen im erforderlichen Umfang einzuschränken oder kurzfristig einzustellen.
    7. neoom wird sich bemühen, bei der Durchführung von Änderungen eine Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit vom Nutzer zum Zeitpunkt der Änderung der genutzten Software zu erreichen.
    8. neoom wird sich bemühen, Änderungen am System nicht zu Zeiten hoher Auslastung durchzuführen.
    9. neoom stellt dem Vertragspartner – soweit dies vereinbart ist – zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung. neoom sorgt für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software. Der Vertragspartner gewährleistet, dass im Zuge der Nutzung dieses Speicherplatzes keine Rechte Dritter verletzt werden, bzw. gibt diese Verpflichtung entsprechend an seine Kunden weiter.
    10. neoom wird dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Daten Backups vornehmen. neoom trifft jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Vertragspartner verantwortlich.
    11. Sämtliche Daten des Vertragspartners werden von neoom für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Eingang der Kündigung des Vertragsverhältnisses für den Vertragspartner aufbewahrt und zum Abruf bereitgehalten, wobei kein bestimmtes Dateiformat durch neoom zugesagt wird. Nach Ablauf von drei Monaten nach Eingang der Kündigung ist neoom zur Löschung der Daten berechtigt, sofern der Vertragspartner im Kündigungsschreiben auf den dreimonatigen Zeitraum der Aufbewahrung samt Bereithaltung zum Abruf und der danach möglichen Löschung hingewiesen wurde. Von diesen Regelungen sind personenbezogene Daten ausgenommen. Bei diesen gelten ausschließlich die Vorgaben des Datenschutzgesetzes bzw. der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung sind Daten, für die eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
  6. Erfüllungsort, Preise, Zahlungsmodalitäten
    1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von neoom.
    2. Die genannten Preise sind in Schweizerfranken angegeben und gelten exklusive Kosten, wie insbesondere Beratungskosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Die „exklusiven Kosten“ werden dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung gestellt. Festgehalten wird, dass ein außerordentlicher Service, oder ein außerordentlicher Support auf ausdrücklichen Auftrag des Vertragspartners erfolgt und gesondert je nach Aufwand verrechnet wird. Unter einem außerordentlichen Service/einem außerordentlichen Support versteht man insbesondere folgende Leistungen:
    3. Kundenspezifisches Branding
    4. Vor Ort bzw. online Konfiguration der NTUITY Software, sofern dies nicht durch den Vertragspartner umgesetzt werden kann
    5. Technischer Support außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag – Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr)
    6. Schulungen vor Ort bzw. online
    7. Sonstige spezifische Beratungsleistungen
    8. Bei Außeneinsätzen werden Personalkosten, Fahrtkosten, Produkte und Materialien nach dem tatsächlichen Aufwand zu den aktuellen Stundensätzen und Preisen verrechnet. Bei Aufwandsangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen handelt es sich um unverbindliche Schätzungen.
    9. Verrechnet werden die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Es gelten die mit dem Vertragspartner vereinbarten Bedingungen gemäß der jeweils anwendbaren NTUITY Preisliste. Die NTUITY Preisliste wurde vor Vertragsabschluss dem Vertragspartner ausgehändigt und liegt den gegenständlichen AGB zu Grunde.
    10. Die von neoom gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem neoom vollständig, unwiderruflich und frei über sie verfügen kann. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von neoom. Zahlungen werden, auch bei anders lautender Widmung, zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen, vorprozessuale Kosten, dann auf aushaftendes Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld angerechnet.
    11. Vorbehaltlich weiterer Ansprüche ist neoom außerdem berechtigt, alle gegen den Vertragspartner aushaftenden Forderungen sofort fällig zu stellen. Überdies ist neoom berechtigt, einzelne oder alle Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zurückzuhalten bzw. Onlinezugänge zu sperren, wenn der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät.
    12. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, neoom sämtliche aufgewendeten, zweckentsprechenden vorprozessualen Kosten zu refundieren.
    13. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
  7. Pflichten des Vertragspartners
    1. Der Vertragspartner verpflichtet sich auf eigene Kosten, die notwendige technische Infrastruktur sowie die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Nutzung des von neoom bereitgestellten Angebots im Zusammenhang mit NTUITY zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass seine IT-Infrastruktur angemessen geschützt ist.
    2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Log-In Daten nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Unabhängig hiervon verpflichtet sich der Vertragspartner, neoom unverzüglich zu informieren, sobald bekannt wird, dass die Log-In Daten unberechtigt durch Dritte genutzt werden. Neoom ist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Der Vertragspartner wird hierüber informiert und erhält die Aufforderung, die Log-In Daten entsprechend zu ändern. Die Zugangsdaten können von dem Vertragspartner jederzeit selbst geändert werden. Neoom übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung der Zugangsdaten durch den Vertragspartner.
    3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Produkte und/oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Plattform nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Im Falle des Zuwiderhandelns, einer missbräuchlichen, rechtswidrigen oder unfairen Nutzung der Software durch den Vertragspartner behält sich neoom die außerordentliche sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
    4. Die missbräuchliche Nutzung der Plattform zur Auslesung, Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten anderer Vertragspartner und/oder Endkunden zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung der Software ist verboten. Der Vertragspartner hat ihm im Rahmen der Nutzung bekannt werdende Informationen über andere Vertragspartner und/oder Endkunden vertraulich zu behandeln.
    5. Der Vertragspartner trägt Verantwortung dafür, dass die Software weder rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird, noch dass durch die Nutzung der Software Rechtsvorschriften oder sonstige Pflichten irgendwelcher Art verletzt werden.
  8. Geheimhaltung
    1. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von neoom oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu neoom bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von neoom Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Vertragspartner Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
    2. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit neoom oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für drei Jahre nach Angebotslegung von neoom aufrecht.
    3. Für jede Verletzung dieser Pflichten (während der Vertragslaufzeit und in der Zeit danach, unabhängig vom Verschulden) schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF 30’000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den nicht von der Beachtung der Verpflichtung. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen wird ausdrücklich vorbehalten.
  9. Nutzungsrechte
    1. Neoom räumt seinem Vertragspartner die nicht ausschließliche örtlich unbegrenzte Werknutzungsbewilligung der vertragsgegenständlichen Werke ein. Bei den vertragsgegenständlichen Werken handelt es sich um die Software NTUITY und damit im Zusammenhang stehende Tools, die seitens neoom dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
    2. Diese Werknutzungsbewilligung ist auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages zeitlich beschränkt.
    3. Der Vertragspartner ist zur gänzlichen und/oder teilweisen Weitergabe der gegenständlich eingeräumten Rechte an Dritte, in welcher Form immer, berechtigt, sofern dies zur Abwicklung der entsprechenden Vertragsbeziehung mit neoom notwendig ist.
    4. Jedenfalls ausgenommen von dieser Werknutzungsbewilligung ist das Recht auf Bearbeitung, Änderung und Ergänzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch neoom.
    5. Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke hat ausschließlich nach Maßgabe dieser Werknutzungsbewilligung und insbesondere nur im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch neoom bzw. den Vertragspartner zu erfolgen. Abweichende Nutzungen müssen ausnahmslos mit neoom vorabgestimmt werden.
    6. Der Vertragspartner von neoom ist verpflichtet, auf seinen verwendeten Geräten angemessene Vorkehrungen für schadhafte Dateien (insbesondere Viren, Malware, udgl.) zu installieren.
    7. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen berechtigt neoom die weitere Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke zu untersagen, sowie bei missbräuchlicher Verwendung den Zugang zur Software unverzüglich – ohne vorherige Ankündigung – zu sperren.
    8. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner vorsätzlich oder grob fahrlässig gewaltverherrlichende oder pornographische Inhalte jeglicher Art, Viren oder sonstige Malware in die Software einschleust.
    9. neoom ist in diesem Zusammenhang berechtigt, vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Inhalte zu löschen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass vom Vertragspartner eine Rechtsverletzung begangen wurde.
    10. Der Vertragspartner von neoom leistet Gewähr, dass die vom Vertragspartner bereitgestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Darüber hinaus leistet der Nutzer dafür Gewähr, dass sämtliche vom Vertragspartner in die Software eingegebenen Inhalte nicht Urheber-, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen.
    11. Der Vertragspartner von neoom verpflichtet sich, neoom gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, die durch eine missbräuchliche Verwendung (Punkt 7) entstanden sind.
    12. Für mitgelieferte Standardsoftware gelten jene Lizenzbestimmungen, die der Vertragspartner direkt mit dem jeweiligen Softwarehersteller abschließt.
    13. Neoom räumt seinem Vertragspartner keinesfalls Rechte am Quellcode ein. Dieser darf weder bearbeitet noch verändert, kopiert oder wie auch immer bearbeitet werden.
    14. Neoom stellt die Software NTUITY als webbasierte Lösung bereit. Die Software und die darin enthaltenen Bestandteile können mit den aktuellen Standardbrowsern (insbesondere Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox) genutzt werden. Von neoom wird für die Verwendung von NTUITY der Browser „Google Chrome“ empfohlen.
    15. Die Bestimmungen der Creativ Common Lizenz und die Bestimmungen der Open Data Commons Open Database License werden durch die Bestimmungen dieser AGB im Falle von Widersprüchlichkeiten nicht eingeschränkt. Hinsichtlich der verwendeten Open-Source-Teile in der Software gelten die Gewährleistungs-, und Haftungsbeschränkungen der gerade genannten Lizenzbestimmungen.
  10. Urheberrechte
    1. Die von neoom vertriebene Software ist, soweit Teile der Software nicht unter Open-Source stehen, im geistigen Eigentum von neoom.
    2. Das Abonnement berechtigt zur Verwendung der Cloud-basierten Software. Die daraus abzuleitenden Rechte sind nicht übertragbar.
  11. Leistungsstörungen
    1. neoom leistet keine Gewähr dafür, dass die Software jederzeit und über den in der professionellen EDV-Branche herrschenden Stand der Technik hinaus fehlerfrei und ohne Unterbrechungen voll funktionsfähig ist. Ausdrücklich festgehalten wird, dass seitens neoom keine Garantien und/oder Erfolgsrisikoübernahmen, insbesondere jedoch nicht ausschließlich in Bezug auf eine besondere Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, abgegeben werden.
    2. neoom leistet keine Gewähr für eine bestimmte Antwortzeit der Software. Unter Antwortzeit wird die Zeit zwischen dem Absenden einer Anfrage bis zum Erreichen der Antwort der Software verstanden.
    3. neoom ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Wartungen an der Software (insbesondere durch das Einspielen von Updates, der Wartung von Datenbanken, und dem Beseitigen von Fehlern) vorzunehmen. Durch die Wartungsarbeiten wird die Verfügbarkeit der Software beeinträchtigt. Diese Wartungsarbeiten können auch zu einem vollständigen Ausfall der Software führen. Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Software aufgrund von Wartungsarbeiten berechtigen den Vertragspartner nicht, eine Minderung seiner Leistungspflicht, einen Schadenersatzanspruch oder eine Pönale geltend zu machen.
    4. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich (d.h. innert max. 5 Tagen), spezifiziert und schriftlich gegenüber neoom zu rügen.
    5. Ausdrücklich festgehalten wird, dass im Falle eines Ausfalls der Software oder beim Auftreten von Fehlern aufgrund von Mängeln neoom nicht dazu verpflichtet ist, innerhalb einer bestimmten Zeit den Mangel zu beseitigen.
    6. Im Falle eines Ausfalls der Software, oder dem Ausfall von Teilen der Software ist der Nutzer nicht berechtigt, eine Minderung seiner Leistungspflicht, einen Schadenersatzanspruch oder eine Pönale geltend zu machen.
    7. neoom ist im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Vertragspartner berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
    8. neoom leistet für die im Zusammenhang mit der Software zur Verfügung gestellte Daten (insbesondere jedoch nicht ausschließlich Energieeffizienz, Energieverbrauch etc.) keine Gewähr.
    9. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Datenerfassung ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Daten regelmäßig und zeitgerecht an neoom kommuniziert werden.
    10. neoom übernimmt keine Haftung für Mängel, die in der Sphäre des Vertragspartners und/oder Endkunden liegen, wie insbesondere jedoch nicht ausschließlich in Bezug auf dessen Hardware oder Internetverbindung.
  12. Haftung
    1. neoom haftet nur für direkte Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Inanspruchnahme der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen und nur dann, wenn sie durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
    2. Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis durch den Vertragspartner von Schaden und Schädiger.
    3. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet neoom nicht.
    4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, neoom von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen neoom im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner und/oder dem Endkunden des Vertragspartners gemacht werden, sowie in Bezug auf sämtliche daraus resultierende Kosten freizustellen. Der Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, neoom bei der Verteidigung der vorgenannten Ansprüche zu verteidigen und darauf hinzuwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen ihn selbst geltend gemacht werden.
    5. Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale resp. eine Konventionalstrafe zu Lasten von neoom vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz oder sonstiger weiterer Ansprüche gegen neoom ist diesfalls ausgeschlossen.
  13. DatenschutzIm Rahmen der Nutzung der Software werden personenbezogene Daten von Vertragspartnern und/oder Endkunden verarbeitet. In der Datenschutzerklärung, abrufbar unter ntuity.io/datenschutz finden sich dazu nähere Erläuterungen.
  14. AnfechtungsverzichtDer Vertragspartner verzichtet, sofern nach zwingendem Recht zulässig, darauf Verträge mit neoom anzufechten, ihre Anpassung zu verlangen oder Wandlung geltend zu machen.
  15. Änderung der AGB
    1. Neoom ist nach den Bestimmungen dieses Punktes berechtigt, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.
    2. Neoom verständigt den Vertragspartner per E-Mail über das Inkrafttreten der neuen AGB. Die neuen AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und kann auch per E-Mail erfolgen. Der Vertragspartner wird in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs kann das Vertragsverhältnis sowohl durch neoom als auch durch den Vertragspartner beendet werden.
    3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den gegenständlichen AGB und den jeweils ergänzenden Bestimmungen haben die ergänzenden Bestimmungen im Einzelfall Vorrang.
    4. Es gelten die AGB in der jeweils gültigen Fassung. Diese sind auf der Website unter ntuity.io/agb, abrufbar.
  16. Service Level Agreement (SLA)
    1. Durch das Service Level Agreement (nachfolgend „SLA“) wird die Leistungspflicht von neoom im Rahmen der Bereitstellung der Anwendung konkretisiert. Alle Leistungsangaben in diesem Vertrag beziehen sich auf die Verfügbarkeit der von neoom zu betreibenden Systemumgebung. Als maßgeblicher Punkt für die Beurteilung der Verfügbarkeit gilt der Ausgang von neooms Rechenzentrum oder entsprechenden Subunternehmern. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zu Vertragspartner und/oder Endkunden selbst bleiben außer Betracht.
    2. Innerhalb der vereinbarten Verfügbarkeit gewährleistet neoom eine tatsächliche Verfügbarkeit von 95 %, berechnet auf der Grundlage der vereinbarten Verfügbarkeit in Bezug zum Kalendermonat. Die Anwendung ist verfügbar, wenn es in dem jeweiligen Zeitraum entsprechend dem dazu vereinbarten prozentualen Anteil erreichbar war und dergestalt genutzt werden konnte, dass bei webbasierten Applikationen die entsprechende Webseite am Übergabepunkt erreichbar, bei clientbasierten Applikationen der entsprechende Webserver mittels der Client-Software am Übergabepunkt erreichbar war. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Anwendung. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von neoom bzw. des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.
    3. neoom ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Wartungen an der Software (insbesondere durch das Einspielen von Updates, der Wartung von Datenbanken, und dem Beseitigen von Fehlern) vorzunehmen. Durch die Wartungsarbeiten wird die Verfügbarkeit der Software beeinträchtigt. Diese Wartungsarbeiten können auch zu einem vollständigen Ausfall der Software führen. Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Software aufgrund von Wartungsarbeiten berechtigen den Vertragspartner nicht, eine Minderung seiner Leistungspflicht, einen Schadenersatzanspruch oder eine Pönale geltend zu machen.
    4. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten neoom nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind insbesondere:
    5. allgemein angekündigte Wartungs- oder sonstige Leistungen (Updates, Patches, Bugfixes), durch die die Verfügbarkeit verhindert wird;
    6. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Anwendung sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
    7. unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von neoom zur Leistungserbringung verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse, etc.);
    8. Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit neoom die vereinbarten, man-gels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;
    9. Ausfallzeiten für das Einspielen von unmittelbar notwendigen Security Patches;
    10. Ausfallzeiten, die durch Dritte, bzw. nicht neoom zurechenbare Personen verursacht werden.
    11. Der Vertragspartner hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Anwendung unverzüglich an die entsprechenden Kontaktdaten zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist zu den genannten Servicezeiten gewährleistet.
  17. Sonstiges
    1. Diese AGB unterliegen ausschließlich schweizerischem Recht unter Ausschluss von internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist – einschließlich einer solchen über ihr Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von neoom.
    3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
    4. Die Verrechnung des Vertragspartners gegen Ansprüche von neoom mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
    5. Der Einsatz von Subunternehmern durch neoom ist stets zulässig.
Stand: Mai 2022